Informationen zur Warenannahme

Allgemeines

Goldenes Händchen nimmt Verkaufs­ware aus­schließ­lich in Kom­mis­sion. Unser Sortiment umfasst:

Kommissions­bedingungen

Sie können Ihre Ware zu den Öffnungs­zeiten in einem geeig­neten Behäl­tnis abgeben. Bitte verein­baren Sie vorher einen Termin, und bringen Sie nicht mehr als 50 Teile pro Lie­ferung! Die Klei­dung sollte frisch gewa­schen, flecken­frei und gege­benen­falls gebügelt sein.

Nach Ihrer Anlieferung wählen wir die Sachen aus, die sich voraus­sicht­lich gut ver­kau­fen lassen, und setzen einen Preis fest. Sie erhal­ten eine voll­ständige Liste.

Vom Verkaufspreis der Ware werden 50 % als Provi­sion ein­be­halten. Wir ge­währen gering­fügige Redu­zie­rungen auf Nach­frage bei Defekten oder nach ca. 90 Tagen. Auszah­lungen Ihrer ver­kauften Ware sind jeder­zeit und zeit­lich unbefristet möglich.

Annahmezeiten und -fristen

Frühjahr- und Sommerkleidung nehmen wir ab Januar ent­gegen. Bitte holen Sie nicht ver­kaufte Ware bis 31. Juli ab.

Herbst- und Winterkleidung nehmen wir ab Mitte Juni ent­gegen. Bitte holen Sie nicht ver­kaufte Ware bis 28. Februar ab.

Spielzeug, Kindersitze etc. nehmen wir jederzeit an.

Wichtige Hinweise

Bitte holen Sie nach Termin­verein­barung die nicht ange­nom­mene Ware wieder ab. Wir können aus Platz- und Zeitgründen an verges­sene Waren­rück­gabe­termine nicht mehr erinnern. Nicht frist­gerecht abge­holte Ware gilt als vom Eigen­tümer auf­ge­geben und geht an eine kari­tative Ein­richtung. Ein Vergütungs- oder Ersatz­anspruch entsteht daraus nicht.

Goldenes Händchen übernimmt keine Haftung für Dieb­stahl oder nicht auffindbare Ware.